Imam Malik : 1217
قَالَ يَحْيَى حَدَّثَنَا مَالِك عَنْ ابْنِ شِهَابٍ عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِأَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ لَا يَغْلَقُ الرَّهْنُقَالَ مَالِك وَتَفْسِيرُ ذَلِكَ فِيمَا نُرَى وَاللَّهُ أَعْلَمُ أَنْ يَرْهَنَ الرَّجُلُ الرَّهْنَ عِنْدَ الرَّجُلِ بِالشَّيْءِ وَفِي الرَّهْنِ فَضْلٌ عَمَّا رُهِنَ بِهِ فَيَقُولُ الرَّاهِنُ لِلْمُرْتَهِنِ إِنْ جِئْتُكَ بِحَقِّكَ إِلَى أَجَلٍ يُسَمِّيهِ لَهُ وَإِلَّا فَالرَّهْنُ لَكَ بِمَا رُهِنَ فِيهِ قَالَ فَهَذَا لَا يَصْلُحُ وَلَا يَحِلُّ وَهَذَا الَّذِي نُهِيَ عَنْهُ وَإِنْ جَاءَ صَاحِبُهُ بِالَّذِي رَهَنَ بِهِ بَعْدَ الْأَجَلِ فَهُوَ لَهُ وَأُرَى هَذَا الشَّرْطَ مُنْفَسِخًا
Yahya sagte: Malik hat mir von [Ibnu Shihab] von [Sa'id bin Musayyab] überliefert, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Man darf keine Sicherheiten für Schulden nehmen.“ Malik sagte: „Die Interpretation seiner Worte – Wa allah 'alam – ist, dass jemand seine Sachen an einen anderen verpfändet, solange der Wert der verpfändeten Sachen höher ist als die Höhe der Schulden. Dann sagt der Verpfänder zum Pfandnehmer: ‚Ich werde bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu dir kommen, um deine Rechte geltend zu machen. Solltest du dies nicht tun, gehören dir die verpfändeten Sachen.‘“ Malik sagte: „Das ist nicht rechtmäßig und nicht halal; diese Praxis ist verboten. Wenn der Eigentümer die vereinbarte Frist überschreitet, geht die verpfändete Sache in das Eigentum des Pfandnehmers über. Und ich sehe, dass solche Bedingungen ungültig sind.“