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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Malik : 1029

و حَدَّثَنِي عَنْ مَالِك عَنْ نَافِعٍ عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَأَنَّهُ كَانَ يَقُولُ فِي الْأَمَةِ تَكُونُ تَحْتَ الْعَبْدِ فَتَعْتِقُ إِنَّ الْأَمَةَ لَهَا الْخِيَارُ مَا لَمْ يَمَسَّهَاقَالَ مَالِك وَإِنْ مَسَّهَا زَوْجُهَا فَزَعَمَتْ أَنَّهَا جَهِلَتْ أَنَّ لَهَا الْخِيَارَ فَإِنَّهَا تُتَّهَمُ وَلَا تُصَدَّقُ بِمَا ادَّعَتْ مِنْ الْجَهَالَةِ وَلَا خِيَارَ لَهَا بَعْدَ أَنْ يَمَسَّهَا

Mir wurde berichtet, dass Malik von [Nafi'] von [Abdullah bin Umar] über eine Sklavin sagte, die die Frau eines Sklaven wurde und später freigelassen wurde: „Die Sklavin hat das Wahlrecht, solange sie nicht sexuell missbraucht wurde.“ Malik sagte weiter: „Wenn ihr Mann jedoch Geschlechtsverkehr mit ihr hatte und behauptet, nicht gewusst zu haben, dass sie das Wahlrecht besaß, ist seine Aussage, er habe nichts gewusst, nicht haltbar. Nach einem sexuellen Übergriff hat er auch kein Wahlrecht mehr.“