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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Nasa'i : 3498

حَدَّثَنَا زَكَرِيَّا بْنُ يَحْيَى قَالَ حَدَّثَنَا إِسْحَقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ قَالَ حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ الْحُسَيْنِ بْنِ وَاقِدٍ قَالَ حَدَّثَنِي أَبِي قَالَ حَدَّثَنَا يَزِيدُ النَّحْوِيُّ عَنْ عِكْرِمَةَ عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍفِي قَوْلِهِ{ مَا نَنْسَخْ مِنْ آيَةٍ أَوْ نُنْسِهَا نَأْتِ بِخَيْرٍ مِنْهَا أَوْ مِثْلِهَا }وَقَالَ{ وَإِذَا بَدَّلْنَا آيَةً مَكَانَ آيَةٍ وَاللَّهُ أَعْلَمُ بِمَا يُنَزِّلُ }الْآيَةَ وَقَالَ{ يَمْحُو اللَّهُ مَا يَشَاءُ وَيُثْبِتُ وَعِنْدَهُ أُمُّ الْكِتَابِ }فَأَوَّلُ مَا نُسِخَ مِنْ الْقُرْآنِ الْقِبْلَةُ وَقَالَ{ وَالْمُطَلَّقَاتُ يَتَرَبَّصْنَ بِأَنْفُسِهِنَّ ثَلَاثَةَ قُرُوءٍ وَلَا يَحِلُّ لَهُنَّ أَنْ يَكْتُمْنَ مَا خَلَقَ اللَّهُ فِي أَرْحَامِهِنَّ إِلَى قَوْلِهِ إِنْ أَرَادُوا إِصْلَاحًا }وَذَلِكَ بِأَنَّ الرَّجُلَ كَانَ إِذَا طَلَّقَ امْرَأَتَهُ فَهُوَ أَحَقُّ بِرَجْعَتِهَا وَإِنْ طَلَّقَهَا ثَلَاثًا فَنَسَخَ ذَلِكَ وَقَالَ{ الطَّلَاقُ مَرَّتَانِ فَإِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌ بِإِحْسَانٍ }

Uns wurde berichtet, dass [Zakaria bin Yahya] gesagt hat; [Ishaq bin Ibrahim] hat uns gesagt, dass er gesagt hat; [Ali bin Al Husain bin Waqid] hat gesagt; [mein Vater] hat mir gesagt, dass er gesagt hat; Yazid an-Nahwi überlieferte uns von Ikrima, von Ibn Abbas, Folgendes bezüglich des Wortes Allahs: „Welchen Vers wir auch rezitieren oder vergessen, wir bringen etwas Besseres oder Vergleichbares als ihn“ (Sure Al-Baqara: 106), und des Wortes Allahs: „Und wenn wir einen Vers anstelle eines anderen Verses als Ersatz einsetzen, obwohl Allah am besten weiß, was Er offenbart hat“ (Sure An-Nahl: 101), und des Wortes Allahs: „Allah hebt auf, was Er will, und etabliert, was Er will, und bei Ihm ist die Ummul-Kitab (Lauh mahfuzh)“ (Sure Ar-Ra'd: 39). Die erste Stelle im Koran handelt von der Qibla und lautet: „Geschiedene Frauen sollen dreimal das Gebet (Quru') verrichten. Sie dürfen nicht verbergen, was Allah in ihren Leibern erschaffen hat, wenn sie an Allah und das Jenseits glauben.“ Und ihre Ehemänner haben das Recht, sich während der Wartezeit auf sie zu berufen, wenn sie (die Ehemänner) dies wünschen (Sure Al-Baqara: 228). Dies liegt daran, dass, wenn ein Mann sich von seiner Frau scheiden lässt und das Recht hat, zu ihr zurückzukehren, selbst wenn er sich dreimal von ihr scheiden ließ, Allah dies jedoch aufhebt und sagt: „(Zweimalige Scheidung. Danach könnt ihr euch auf gute Weise wieder versöhnen oder euch auf gute Weise scheiden lassen.)“ (Sure Al-Baqara: 229).