Imam Nasa'i : 3488
أَخْبَرَنَا قُتَيْبَةُ قَالَ حَدَّثَنَا أَبُو الْأَحْوَصِ عَنْ سِمَاكٍ عَنْ عِكْرِمَةَفِي قَوْلِهِ عَزَّ وَجَلَّ{ وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنْكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا وَصِيَّةً لِأَزْوَاجِهِمْ مَتَاعًا إِلَى الْحَوْلِ غَيْرَ إِخْرَاجٍ }قَالَ نَسَخَتْهَا{ وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنْكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا يَتَرَبَّصْنَ بِأَنْفُسِهِنَّ أَرْبَعَةَ أَشْهُرٍ وَعَشْرًا }
Qutaibah berichtete uns, Abu Al-Ahwash habe von Limak von 'Ikrimah über die Worte Allahs (des Erhabenen) berichtet: „(Und diejenigen unter euch, die sterben und ihre Frauen hinterlassen, sollen ein Testament für ihre Frauen verfassen, (nämlich), dass ihnen Unterhalt für bis zu einem Jahr gewährt wird und dass sie nicht aufgefordert werden, (ihr Haus) zu verlassen)“ (Sure Al-Baqara: 240). 'Ikrimah sagte: „Dieser Vers wurde durch den Vers ersetzt: ‚(Diejenigen unter euch, die sterben und Frauen hinterlassen, (sollen) sich für vier Monate und zehn Tage in die Wartezeit (Idda) begeben)‘ (Sure Al-Baqara: 234).“